GRÜN wählen bei der Gemeinderatswahl in Neuried – so geht‘s!
Das Wahlsystem gestattet den Wähler*innen eine Vielzahl von Optionen. Insbesondere kann man einzelne Kandidat*innen fördern und somit die vorgegebene Reihenfolge der Kandidierenden auf der Liste verändern. Dabei ist aber zu beachten, dass der Stimmzettel am Ende nicht ungültig wird und dass keine Stimmen für die Grünen verschenkt werden. Wenn Sie die folgenden Regeln beachten, kann eigentlich nichts schiefgehen:
Gemeinderat Neuried: zwanzig Stimmen für zwanzig Ratsmitglieder!
In Neuried sind 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Daher hat jeder Wähler/ jede Wählerin 20 Stimmen. Die GRÜNEN haben eine Liste mit 20 Kandidat*innen. Auf dem hellgrünen Stimmzettel zur Gemeinderatswahl sind alle Listen der zur Wahl antretenden Parteien und Wählergruppen mit all ihren Kandidat*innen aufgeführt. Die Liste der Grünen steht an zweiter Stelle und umfasst die maximale Anzahl von 20 Kandidat*innen.
Man kann einfach wählen („Listenkreuz“) oder kompliziert („Kumulieren“ und „Panaschieren“.)
„Listenkreuz“ – einfach und stark
Die einfachste Möglichkeit zu wählen und alle Stimmen komplett abzugeben, bietet das „Listenkreuz“. Man kreuzt ganz oben auf dem Stimmzettel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) Wahlvorschlag 2 an. Dann bekommen alle 20 Kandidat*innen auf der Liste der GRÜNEN jeweils eine Stimme.
Das Listenkreuz bei den GRÜNEN sollte man auf jeden Fall setzen, damit keine Stimme verschenkt wird. Man kann das Listenkreuz mit den folgenden Techniken kombinieren:
„Kumulieren“ – Häufeln
Möchte man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, so darf man einer Person auch zwei oder drei Stimmen geben, indem man die Zahl 2 oder 3 vor den Namen schreibt. Mehr als drei Stimmen pro Kandidat*in darf man aber nicht vergeben.
„Panaschieren“ – Kandidierende von mehr als einer Partei wählen
Man darf auch Kandidierende mehrerer Parteien wählen, also die Stimmen quer über den Stimmzettel verteilen. Ein Beispiel: Man setzt das Listenkreuz bei den GRÜNEN. Außerdem findet man eine Kandidatin der XY-Partei gut und gibt dieser drei Stimmen.
Achtung: Wer aber zwei Listenkreuze vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig!
Verrechnet und zu viele Stimmen vergeben?
Wer bei der Gemeinderatswahl kumulieren oder panschieren möchte muss aber gut aufpassen: denn wer bei der Gemeinderatswahl versehentlich mehr als 20 Stimmen vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig!
Einfach GRÜN wählen!
Das Listenkreuz bei den GRÜNEN stellt sicher, dass keine Stimme verschenkt wird. Wer dann noch kumuliert und panaschiert, darf das Nachrechnen nicht vergessen!
Sitzverteilung im Gemeinderat
Die Anzahl der Sitze, die einer Partei oder Wählergruppe zufallen, ergibt sich aus der Gesamtzahl aller Stimmen von allen Kandidat*innen dieser Partei bzw. Wählergruppe. Als Faustregel reichen in Neuried je 5 % des Wahlergebnisses für ein Mandat. Am Ende ergeben sich aber die „letzten“ Mandate aus Bruchteilen von 5%. Ein Beispiel: 17,5% bedeuten mindestens drei Mandate, u. U. aber auch vier Mandate.
Wer ist gewählt?
Wenn eine Partei aufgrund der Gesamtzahl ihrer Stimmen z.B. fünf Sitze im Gemeinderat erhält, sind diejenigen fünf Kandidat*innen der Liste gewählt, die die meisten persönlichen Stimmen bekommen haben; also nicht automatisch die Kandidat*innen, die die ersten fünf Listenplätze eingenommen haben. Die Wähler*innen können also durch Kumulieren und Panaschieren erreichen, dass die tatsächlich gewählten Kandidat*innen einer Liste von der ursprünglichen Reihenfolge auf dem Stimmzettel abweichen.
Kreistagswahl
Die Kreistagswahl erfolgt nach demselben Prinzip wie die Gemeinderatswahl. Da der Kreistag im Landkreis München-Land aus 70 Mitgliedern besteht, hat jeder Wähler 70 Stimmen. Der weiße „Stimmzettel“ für die Kreistagswahl ist daher sehr groß.
Wenn Sie die Grünen Kandidat*innen aus Neuried besonders fördern wollen, können Sie ihnen drei Stimmen geben: Birgit Zipfel steht auf Platz 23 und Dr. Dieter Maier auf Platz 48 der Grünen Liste (Liste 2). Schreiben Sie einfach eine „3“ vor den Namen und vergessen Sie auch hier nicht das Listenkreuz für die Grüne Liste, damit sie keine Stimmen verschenken.
Bürgermeister- und Landratswahl
Ebenfalls am 15. März werden in getrennten Wahlgängen der 1. Bürgermeister von Neuried und der Landrat direkt gewählt. Dafür gibt es eigene Stimmzettel. Falls keiner der Kandidat*innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (also mehr als 50% der Stimmen) erreicht, kommt es am 29. März 2020 zu einer Stichwahl. Bei der Stichwahl treten die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang an.
Der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl ist gelb; der Stimmzettel für die Landratswahl hellblau. Sie haben bei der Bürgermeister- und Landratswahl jeweils (nur) eine Stimme.