Antrag auf Einfügen eines Antidiskriminierungs-Grundsatzes in Verträge mit externen Partnern

Der Antrag wurde auf der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015 mit 12:7 Stimmen angenommen.

 

Hintergrundinformationen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet grundsätzlich Benachteiligungen von Arbeitnehmern aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. In den §8 – §10 werden allerdings unterschiedliche Behandlungen aus gewissen Gründen ausnahmsweise erlaubt.

Die Religionsgemeinschaften bilden in Deutschland immer noch in gewisser Weise einen „Staat im Staate“. Die Kirchen haben ihr eigenes Arbeitsrecht. Das ist zwar umstritten, in vielen Punkten aber höchstrichterlich bestätigt. In der Regel haben die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen weniger Rechte, als die Mitabeiter privater oder staatlicher Betriebe.

So erlaubt z.B. §9 des AGG den Religionsgemeinschaften in ihren Einrichtungen in bestimmten Fällen die unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen Religion oder Weltanschauung.

Staatlichen oder kommunalen Einrichtungen – sowie privaten Betrieben – ist eine solche Benachteiligung nicht erlaubt.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn eine Kommune, etwa die Gemeinde Neuried, den Betrieb einer in ihrem Besitz befindlichen Einrichtung an einen externen Träger überträgt. Sollte z.B. der Betrieb eines Kindergartens an die Diakonie oder die Caritas übertragen werden, könnte sich der an eine Religionsgemeinschaft gebundene Betreiber auf den §9 des AGG berufen und bei der Auswahl oder bei der Kündigung von Mitarbeitern die Religionszugehörigkeit (oder Nicht-Zugehörigkeit) zu einem Kriterium machen.

Der vom Gemeinderat Neuried beschlossene Antrag garantiert jetzt aber, dass sich eine kirchliche Einrichtung, die sich um die Trägerschaft einer gemeindlichen Einrichtung bewirbt, vertraglich zusichern muss, auf die ihnen vom Gesetzgeber erlaubten unterschiedlichen Behandlungen von Mitarbeitern etwa wegen Religion oder Weltanschauung zu verzichten.

Die Diskussion im Gemeinderat am 30.06.2015 ergab, dass sich einige besonders eng mit der Kirche verbundene Gemeinderäte dem Antrag nicht anschließen konnten. Der 2. Bürgermeister Markus Crhak (BZN) wies z.B. darauf hin, die katholische Kirche habe bereits begonnen, ihr Arbeitsrecht zu modernisieren. Er sah keinen akuten Handlungsbedarf, ebenso der Fraktionsvorsitzende der CSU Zimmermann. Zu bemerken ist aber, dass trotz der unterschiedlichen Standpunkte die Diskussion immer fair geführt wurde.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit 12:7 Stimmen angenommen, wobei noch erwähnenswert ist, dass eine Ja-Stimme aus der CSU Fraktion kam.

 

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