Zweckentfremdung von Wohnraum

Auf der Bürgerversammlung im Jahr 2018 wurde der Antrag eines Bürgers mit großer Mehrheit angenommen, die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in Neuried zu prüfen. Zweckentfremdung liegt z.B. vor, wenn Wohnungen oder Häuser lanfristig leer stehen oder an Touristen vermietet werden. In Teilen gibt es hier systematischen Misbrauch, der etwa bei der Vermietung an Medizintouristen hohe Gewinne einbringt. Der Gemeinderat hatte im Februar 2019 die Verwaltung mit der Prüfung des Antrags beauftragt. Diese empfahl nun auf eine Zweckentfremdungssatzung für Neuried zu verzichten. Der Vollzug einer Zweckentfremdungssatzung sei zu zeitaufwendig und schwierig. Für den Vollzug müsse eine halbe Stelle geschaffen werden.

Wir Grüne haben als einzige Fraktion für eine Zweckentfremdungssatzung gestimmt. Wohnraum ist ein knappes Gut. Es kann daher nicht hingenommen werden, wenn Eigentümer Wohnraum leerstehen lassen oder missbräuchlich nutzen. Der Gesetzgeber hat den Kommunen gegen die Zweckentfremdung ein Instrument in die Hand gegeben. Das Bayerische Bauministerium wirbt eindringlich für den Erlass von Zweckentfremdungssatzungen:

Zweckentfremdungsverbot – Mit einer Satzung Wohnraum für Mieter sichern

Gerade in Städten und Gemeinden, in denen die Menschen verzweifelt eine Mietwohnung suchen, wird jede Wohnung gebraucht. Deshalb sollten die Gemeinden es auch nicht hinnehmen, wenn Wohnungen nur noch an Touristen vermietet werden. Oder wenn sie für längere Zeit einfach leer stehen gelassen werden. Oder wenn sie zu einer Arztpraxis, zu einem Maklerbüro oder zu anderen gewerblichen Zwecken umgenutzt werden.

Die Staatsregierung bietet den Gemeinden dazu ein wirkungsvolles Instrument: die Zweckentfremdungssatzung. Auf dieser Grundlage können sie Nutzungen untersagen, die nicht dem Wohnen dienen. Und sie können bei besonderen Verstößen Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro verhängen. „Wir haben im letzten Jahr dafür das Zweckentfremdungsgesetz verschärft. Die Gemeinden haben seitdem mehr Möglichkeiten, mit einer Zweckentfremdungssatzung Wohnraum wieder für den normalen Mietwohnungsmarkt zurückzugewinnen“, so Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner.

Aus unserer Sicht wird jetzt in Neuried leichtfertig auf dieses wirkungsvolle Instrument verzichtet. Wir hätten uns eine engagiertere Vorlage der Verwaltung und eine mutigere Entscheidung des Gemeinderats gewünscht. Wir sind enttäuscht von der CSU, dass sie den Empfehlungen ihrer (Ex-)Bauministerin nicht gefolgt ist, wir sind enttäuscht von der SPD, die dem erfolgreichen Handeln ihrer Parteikollegen der Landeshauptstadt nicht folgen wollte, und nicht zuletzt sind wir enttäuscht vom BZN, aus deren Reihen der Antrag auf der Bürgerversammlung ursprünglich gestellt wurde.

Diejenigen Wohnungseigentümer, die ihr Eigentum zweckentfremden, dürfen sich dagegen freuen. Sie haben auch in Zukunft in Neuried keine Sanktionen zu befürchten.

 

 

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