Der Erhalt des Bannwaldes steht für uns Grüne Neurieds seit unserer Gründung vor 35 Jahren an erster Stelle.
Warum muss der Wald erhalten bleiben?
Der Bannwald liefert kühle und frische Luft, speichert und filtert Wasser und ist Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Zudem ist er ein wichtiges und beliebtes Naherholungsgebiet im Ballungsraum München.
Was bedroht den Bannwald aktuell?
Derzeit ist der Kiesabbau die größte Gefährdung des Bannwaldes.
Warum stoppt die Gemeinde Neuried nicht den Kiesabbau?
Die Rechtslage ist leider, dass die Gemeinde Neuried keine Planungshoheit über den Kiesabbau im Bannwald hat. Die Gemeinde kann also den Kiesabbau nicht verbieten. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt München, welches Herrn Landrat Göbel untersteht.
Der Kiesabbau ist im Außenbereich von Neuried zulässig und privilegiert. Das heißt: Rechtlich gesehen steht der Abbau von Kies über dem Schutz des Bannwaldes, über Umweltbelange und über der Nutzung als Naherholungsgebiet. Im Vorranggebiet des Regionalplans ist es der Gemeinde sogar verboten mit anderen Planungen, beispielsweise einem Naturschutzgebiet, den Kiesabbau einzuschränken.
Und wenn die Gemeinde trotzdem „Nein“ sagt?
Beschlussfassendes Gremium in der Gemeinde ist der Gemeinderat (Bau- und Umweltausschuss). Sagt er „Nein“ zum Kiesabbau gibt er das Lenkrad aus der Hand. Dann hat die Gemeinde nicht einmal mehr den rechtlichen Einfluss, Auflagen für den Kiesabbau zu verlangen.
Was kann die Gemeinde Neuried für den Erhalt des Waldes tun?
Rechtlich kann die Gemeinde Einfluss nehmen auf die Regionalplanung. Sie kann im Flächennutzungsplan Abbauflächen begrenzen. Und sie kann hohe Auflagen und einen privatrechtlichen Vertrag zu deren Einhaltung fordern. Je höher die Anforderungen umso unwahrscheinlicher ist es, dass es überhaupt zum Kiesabbau kommt.
Parallel dazu können Bürgermeister und GemeinderätInnen die BürgerInnen sowie Naturschutzverbände regelmäßig informieren und unterstützen.
Der grüne Weg: Gemeinsam stark für unseren Wald
Der Einsatz Neurieder BürgerInnen zum Erhalt des Bannwaldes stärkt unsere grüne Arbeit im Gemeinderat. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam zumindest eine starke Beschränkung des Kiesabbaus im Bannwald erreichen können.
Wir danken Herrn Bürgermeister Zipfel für die Informationsveranstaltung zum Kiesabbau am 9.5.2019. Das ist aus unserer Sicht vorbildlich gelebte Transparenz. Jetzt stehen allen gleichermaßen die Fakten über Stand, rechtliche Hintergründe und Chancen zum Erhalt des Waldes zur Verfügung.
Wir unterstützen das Angebot des Bürgermeisters gemeinsam eine erfolgversprechende Vorgehensweise zu erarbeiten. Dazu gehören für uns BürgerInnen, klageberechtigte Naturschutzverbände, Initiativen, GemeinderätInnen aller Fraktionen und die angrenzenden Gemeinden. Wie schon beim Stopp des Autobahnsüdrings müssen wir wieder die rechtlichen Möglichkeiten mit dem zivilen Protest zusammenbringen. Die geeignetste Plattform für diesen überörtlichen Prozess ist aus unserer Sicht das überparteiliche Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V..
Unsere Forderungen im Gemeinderat:
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Änderung der Regionalplanung.
Die Gemeinde soll auf eine Änderung des Regionalplans hinwirken, damit der Kiesabbau im Bannwald nicht mehr über dem Naturschutz steht.
Begründung: Es muss eine grundsätzliche Neubewertung des Vorrangebietes für Kiesabbau im Bannwald erfolgen, da der Wald eine zunehmend existenzielle Funktion für Umwelt und Erholung in der Region hat. Je mehr Menschen in und um München leben, je dichter die Bebauung wird und je mehr Verkehr die Region verkraften muss, umso bedeutender wird die grüne Lunge für Tiere, Pflanzen und Menschen. Eine weitere Ausdehnung des Kiesabbaus ist nicht zu verantworten.
Mindestens ist der Regionalplan dahingehend zu ändern, dass der Kiesabbau auf die ausgewiesenen Vorrangflächen beschränkt wird.
Begründung: Wenn die oben geforderte Änderung des Regionalplans nicht durchsetzbar ist, muss der Abbau zumindest auf die Flächen beschränkt werden, bei denen man sich auf den geringsten Schaden für Umwelt und Erholung geeinigt hat (die sog. „Vorrangflächen“).
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Änderung des Flächennutzungsplans:
Wir Grüne Neuried unterstützen die Gemeinde in ihrem Vorhaben, den Kiesabbau auf auszuweisende Kiesabbau-Konzentrationszonen zu beschränken.
Begründung: Dies ist ein teurer, schwieriger und sehr zeitaufwendiger Weg. Aus unserer Sicht sollte er aber genutzt werden, da er juristisch gesehen der erfolgversprechendste ist. Wir schlagen einen Vorratsbeschluss des Gemeinderates vor, das Verfahren für Konzentrationszonen sofort zu starten, wenn eine Abbaufirma eine Genehmigung beantragt. Läuft ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, kann der Kiesabbau nicht beginnen, solange bis dieses abgeschlossen ist.
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Beendigung der Salamitaktik beim Kiesabbau
Die Gemeinde soll bei den Genehmigungsbehörden eine Unterbindung der Salamitaktik durch die Kiesabbau-Unternehmen einfordern.
Begründung: Wird eine Fläche unter 10 ha ausgekiest, ist das Genehmigungsverfahren mit deutlich weniger Umweltauflagen verbunden. Daher bleiben neue Genehmigungsanträge meist unter diesen 10 ha. Die gesamte Vorrangfläche ist über 10 ha groß, es sind also nach und nach Anträge auf der ganzen Fläche zu erwarten. Daher kann ein Verzicht auf die Umweltprüfung nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und muss durchgeführt werden.
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Abschließen von privatrechtlichen Verträgen zwischen Kiesabbau-Firmen und Gemeinde
Begründung: Die Gemeinde kann Kiesabbauflächen zwar nicht grundsätzlich verbieten, sie kann aber Auflagen einfordern, die beim Kiesabbau erfüllt werden müssen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird normalerweise vom Landratsamt überprüft, dies aber oft nicht zur Zufriedenheit der Gemeinden. Die Gemeinde Planegg hat jetzt aus diesem Grund einen privat-rechtlichen Vertrag mit der Kiesabbaufirma geschlossen und kann zukünftig bei Verstößen gegen die Auflagen selbst rechtlich dagegen vorgehen. Diesen Weg soll auch Neuried vorbereiten.