Der Sozialausschuss des Stadtrats München befasst sich am Donnerstag, 18. März 2021 zum wiederholten Male in nichtöffentlicher Sitzung mit dem geplanten Kiesabbau auf dem Gebiet der Heiliggeistspital-Stiftung im „Vorranggebiet 804“ im Forst Kasten. Behandelt wird der Antrag 14-20/A 06773 mit dem Titel Forst Kasten retten. Auch dieser Antrag ist öffentlich nicht einsehbar.
Ob sich die Stadträte dazu entschließen können, das Ausschreibungsverfahren zu stoppen, hängt auch von juristischen Fragestellungen ab.
Stadträte unter Druck
Die von der Stadt München angeforderte Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Möglichkeit eines Stopps des Vergabeverfahrens liegt der Stadt München seit Anfang Dezember 2020 vor. Ein Pressesprecher der Regierung von Oberbayern erklärte laut Münchner Merkur: „Es obliegt der Stadt, ob und gegebenenfalls wann sie diese öffentlich macht.“ Durchgesickert ist aber bereits, dass die Regierung von Oberbayern den Münchner Stadträten sehr deutlich mögliche rechtliche Konsequenzen aufgezeigt hat. Die Süddeutsche Zeitung schrieb bereits am 9. Oktober 2020 in einem Kommentar:
Der Kiesabbau im Forst Kasten könnte für mehrere Münchner Stadtratsmitglieder richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn gar keine Bagger anrücken, weil der Tagebau im Würmtaler Wald trotz laufender Ausschreibung noch gekippt wird. Entstehen deswegen Schadenersatzansprüche eines Kiesunternehmers, könnte der an die Stadträte und deren Privatvermögen durchgereicht werden. Das bestätigt die Regierung von Oberbayern, der die Stadträte in diesem Punkt sehr genau zuhören dürften..
Tatsächlich schließt die Bayerische Gemeindeordnung in Artikel 51 Abs. 2 eine Haftung gegenüber der Gemeinde (bzw. der Stadt) nicht aus, wenn das Abstimmungsverhalten eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt:
Kein Mitglied des Gemeinderats darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Gemeinderats zur Verantwortung gezogen werden. Die Haftung gegenüber der Gemeinde ist nicht ausgeschlossen, wenn das Abstimmungsverhalten eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
Sollte die Bezirksregierung von Oberbayern tatsächlich Münchner Stadträten mit Schadensersatzansprüchen drohen, für den Fall, dass sie das Vergabeverfahren zum Kiesabbau im Forst Kasten stoppen, dann würde die Regierung eine politische Entscheidung für mehr Klima- und Naturschutz als „vorsätzliche Pflichtverletzung“ bewerten. Mit anderen Worten: die Regierung sähe die Stadträte in der Pflicht, das Vergabeverfahren durchzuziehen. Stadträte sind aber auch dem Klimaschutz verpflichtet!
Nach den Spielregeln der Demokratie müssen sie aus unserer Sicht eine freie politische Entscheidung treffen können, ohne persönliche Konsequenzen zu befürchten.

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