Farce im Sozialausschuss
Der Sozialausschuss der Stadt München hat in nichtöffentlicher Sitzung am 20. Mai 2021 beschlossen, den Zuschlag für den seit Jahren geplanten Kiesabbau im Forst Kasten an den Sieger der Ausschreibung, der Neurieder Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, zu erteilen. Am Vortag der Entscheidung schrieb die Bezirksregierung an die Stadtratsfraktionen von Grünen, SPD, Rosa Liste und Volt:
„Wie Sie wissen, wird die Heiliggeistspital-Stiftung […] von den Organen der Landeshauptstadt München (Oberbürgermeister und Stadtrat) verwaltet. […] Der Sozialausschuss und seine Mitglieder sind als Stiftungsorgan also zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet.“
Artikel 6 des Bay. Stiftungsgesetzes verpflichtet die Stiftungsorgane, das Stiftungsvermögen sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Nach Artikel 7 sind ehrenamtliche Organmitglieder (hier: die Mitglieder des Sozialausschusses de Stadt München) „nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Obliegenheiten der Stiftung zum Schadensersatz verpflichtet.“
Immerhin, jetzt wird die Argumentationslinie der Bezirksregierung erkennbar: die Bezirksregierung beruft sich nicht auf Artikel 51 der Bayerischen Gemeindeordnung, wie hier am 13. Mai angenommen wurde, sondern auf Artikel 6 des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Das ist eine sehr eindimensionale Sichtweise, denn die „Organmitglieder“ der Stiftung sind zugleich auch politisch gewählte Mandatsträger und sie müssen frei nach ihrem Gewissen entscheiden können. Sie sind nicht ausschließlich dem Stiftungsgesetz verpflichtet, sondern sie tragen auch die politische Verantwortung für den Schaden, der durch mögliche Waldrodungen verursacht wird. Insofern wäre es im Falle eines Falles auf eine hochinteressante rechtliche Auseinandersetzung mit offenem Ausgang hinausgelaufen, hätte der Sozialausschuss den Kiesabbau gestern gestoppt. Insbesondere muss man aus verfassungsrechtlicher Sicht anzweifeln, ob eine solch fragwürdige rechtliche Konstuktion, die sich einzig und allein auf den Artikel 6 des Stiftungsgesetzes stützt, und alle weiteren rechtlichen Aspekte (freie Gewissensentscheidung, Klimaschutz etc.) außer Acht lässt, Bestand haben könnte.
Trotz allem muss man Verständnis für die Stadträte aufbringen, denn wer wäre schon bereit, ggf. eine Privatinsolvenz und zusätzlich noch mögliche strafrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen?
Bei alledem: gestern wurde nur eine Schlacht um den Erhalt des Forst Kasten verloren, aber das ist kein Grund zur Aufgabe. Der Kampf ist noch lange nicht beendet! Die nächste Auseinandersetzung um die Kiesabbaugenehmigung steht im Kreistag an. Die Kreisräte sind – anders als die Stadträte – keine Stiftungsorgane. Sie können also auch nicht mit dem Artikel 7 des Stiftungsgesetzes eingeschüchtert werden. Dabei werden wir auch genauestens die Haltung von Landrat Göbel beobachten: wenn er zu seinem Wort steht, wird er keinen Kiesabbau genehmigen, der den Kies nicht über das Förderband der Firma Glück abtransportiert. Es ist also durchaus vorstellbar, dass es im Kreisrat zu einer ganz großen Ablehnungs-Koalition gegen die Pläne der Stiftung kommen wird.
Proteste im Forst Kasten
Im Vorfeld der Entscheidung im Stadtrat hatte eine Gruppe von ca. 30 Klimaaktivisten ein Waldstück im Forst Kasten in der Nähe der bestehenden Kiesgrube besetzt. Nach Verhandlungen mit der Polizei harrten sie dort bis zum Nachmittag des 20. Mai aus und bauten dann ihre Stellung ab. Sie hielten zunächst drei Tage und Nächte bei nasskaltem Wetter durch. Baumhäuser konnten allerdings keine errichtet werden.
Eine sehr gelungene, mutige und friedliche Aktion der jungen Leute, die viel Presse-Aufmerksamkeit auf die Stadtratsentscheidung und die drohenden Waldrodungen lenkte.
Die Polizei, die sogar ihre Kavallerie einsetzen durfte, reagierte sehr besonnen und deeskalierend.
Die Aktion der Waldschützer scheint indessen noch nicht beendet zu sein, denn am Freitagmorgen, 21. Mai ist die Gruppe anscheinend in den Wald zurückgekehrt.
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