Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juni 2021 will Landrat Christoph Göbel (CSU) zwar den Kiesabbau im Forst Kasten durch die Neurieder Firma Gebr. Huber voraussichtlich nicht genehmigen, das aktuelle Abbaugebiet im Forst Kasten der Gräfelfinger Firma Glück bezeichnete er aber als „sinnvolles Gebiet, weil dort der Kies mit einem unterirdischen Förderband abtransportiert und dann im Werk des Unternehmens weiterverarbeitet werde.“ Ein anderes Kiesabbauunternehmen verfüge halt nicht über ein Förderband; der Kies müsse dann durch LKW und neue Zufahrtsstraßen erschlossen werden.
Raumverträglichkeit
Kiesabbau darf nur genehmigt werden, wenn die „Raumverträglichkeit“ gewährleistet ist. Für Göbel liegt diese Verträglichkeit schon dann vor, wenn der Kies über das Förderband von Glück abtransportiert wird. Die Waldrodungen, die langfristige Bodenzerstörung und die Wiederverfüllung der Kiesgrube blendet Göbel einfach aus. Wir sind dagegen der Meinung, dass der Kiesabbau im Forst Kasten grundsätzlich nicht raumverträglich ist.
Die Möglichkeit zur Verwendung des bestehenden Förderbandes bedeutet aus unserer Sicht allenfalls ein etwas geringers Übel. An dem Grundproblem ändert dies nichts.
Göbel für weiteren Kiesabbau durch die Firma Glück
Göbel hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er ein Förderer des Kiesabbaus im Forst Kasten durch die Gräfelfinger Firma Glück ist. Er stellt sich damit gegen die Heiliggeistspital-Stiftung und gegen den Münchner Stadtrat, die den neuen Kiesabbau nach einer Ausschreibung im Mai 2021 unter höchst umstrittenen Umständen an die Neurieder Firma Gebr. Huber vergeben hatten. Die Firma Glück hatte sich an dieser Ausschreibung nicht beteiligt, da sie sich nach eigenen Angaben durch die Ausschreibungskriterien ausgeschlossen fühlte. Glück pochte dagegen auf angebliche Ansprüche bzw. Absprachen mit der Stiftung, auf Grund derer sie ein weiteres Anrecht auf Kiesabbau im Forst Kasten hätten. Vor Gericht hielt diese Auffassung nicht Stand. Das Urteil vom Dezember 2020 zu Gunsten der Stiftung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wenn Göbel jetzt ankündigt, den Kiesabbau durch die Firma Gebr. Huber für nicht genehmigungsfähig zu halten, plant er mit diesem Schachzug lediglich die Firma Glück (Stichwort: „Förderband“) wieder zurück ins Spiel zu bringen. Auf keinem Fall will er den Forst Kasten retten!
Schluss mit dem Kiesabbau im Forst Kasten!
Wir fordern Landrat Göbel zur endgültigen Abkehr vom Kiesabbau im Forst Kasten auf. Insbesondere fordern wir ihn auf, den kommenden Antrag der Gemeinde Neuried zur Herausnahme des Vorranggebiets 804 (Kiesabbaugebiet im Forst Kasten) aus dem Regionalplan tatkräftig zu unterstützen, damit der Bannwald für die kommenden Generationen sicher und langfristig erhalten bleibt.

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