Stadtrat München scheut vor einer Entscheidung zurück

Kiesabbau im Forst Kasten

Der Stadtrat München hat am Mittwoch, 18. Dezember in nichtöffentlicher Sitzung über den Kiesabbau im Forst Kasten debattiert. Die Zuständigkeit über die Vergabe – oder über den Verzicht auf eine Vergabe – im laufenden Ausschreibungsverfahren liegt bei der städtischen Heiliggeistspital-Stiftung, dem Eigentümer des Forst Kasten. Nach zweimaliger Verschiebung der Entscheidung im Sozialausschuss des Stadtrats, wurde am 18. Dezember mit einer endgültigen Entscheidung durch das Stadtratsplenum gerechnet. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20. Dezember kam es aber ganz anders.  Die CSU-Fraktion im Stadtrat habe beantragt, „das derzeit laufende Vergabeverfahren zum Kiesabbau von der Regierung von Oberbayern“ überprüfen zu lassen. Diesem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben. Wenig Anlass zur Hoffnung gibt die Aussage von Hedwig Thomalla vom Sozialreferat: „Eine Vergabe soll erst nach Vorliegen dieser Prüfergebnisse erfolgen.“ Diese Aussage schließt nach ihrem Wortlaut eine ebenfalls mögliche Nicht-Vergabe schon nahezu aus. Sie deutet eher darauf hin, dass die Regierung von Oberbayern klären soll, ob das Ausschreibeverfahren korrekt war. Nach Auskunft aus dem Landratsamt war die Ausschreibung so abgefasst, dass die Firma Glück faktisch ausgeschlossen war. Dagegen scheint das Kieswerk Glück Klage eingereicht zu haben.

Die Aussage „Eine Vergabe soll erst nach Vorliegen dieser Prüfergebnisse erfolgen“ könnte also durchaus dahingehend interpretiert werden, dass die Regierung von Oberbayern prüfen soll, ob der faktische Ausschluss der Firma Glück durch die Ausschreibung rechtmäßig war, oder ob er möglicherweise gegen ältere Verträge zwischen Glück und der Heiliggeistspital-Stiftung verstieß. Dann könnte Glück eventuell doch noch den Zuschlag erhalten, so wie es sich Landrat Göbel (CSU) wünscht.

Die Neurieder Grünen treten dagegen für einen Verzicht auf den Kiesabbau und den Erhalt des Bannwalds im Forst Kasten ein; sollte sich der Kiesabbau dennoch nicht verhindern lassen, wäre ein Abbau durch die Firma Glück lediglich das kleinere Übel, da der Abtransport des Kieses über das vorhandene Förderband der Firma Glück erfolgen könnte.

Außer Zweifel steht, dass die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung nichtöffentlich behandelt werden müssen.

Die Erörterung der übergeordneten politischen Frage, ob die Stadt München aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes gänzlich auf den Kiesabbau im Forst Kasten verzichten sollte, hätte dagegen aus unserer Sicht durchaus öffentlich geführt werden können oder sogar müssen. Offenbar scheute der Stadtrat aber mehrheitlich so kurz vor den Kommunalwahlen im März 2020 davor zurück, eine politische Entscheidung zu fällen. Durch den Prüfungsauftrag an die Regierung von Oberbayern drückt sich der Stadtrat nicht nur vor einer Entscheidung, sondern er gewinnt auch Zeit. Es muss jetzt wohl davon auszugegangen werden, dass ein Prüfungsergebnis der Regierung von Oberbayern nicht vor den Kommunalwahlen 2020 vorgelegt wird.

Alles in allem: ein schlechter Tag für Neuried und den Forst Kasten!

 

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